Wer seine Tätigkeit pro freiberuflich im hinblick auf den Abstufunggeblichen Paragrafen 18 des Einkommenssteuergesetzes hält, muss einen Antrag beim zuständigen Fiskus stellen. Dieses entscheidet letztlich im zuge dessen, ob der Befindlichkeit Freiberufler tatsächlich gewährt wird. Grundsätzlich ja, welche müssen jedoch Leer beim Gewerbeamt